Infos für Käufer

Infos für Käufer

Mit welchen Kosten muss ich beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca rechnen?

Beim Kauf fällt die Grunderwerbssteuer an.
Die Bemessungsgrundlage ist hier der Verkaufspreis der Immobilie.
Die Grunderwerbssteuer auf den Balearen ist wie folgt gestaffelt:
Anfallende einmalige Steuern und Kosten für den Käufer:
A: Der Käufer zahlt eine Grunderwerbssteuer (nur für die Immobilie selbst, nicht für Möbel und sonstiges) in folgender Höhe:

Bis zum Kaufpreis von 400.000 €: 8 %
Von 400.000 € bis 600.000 €: 9 %
Von 600.000 € bis 1.000.000 €: 10 %
Von 1.000.000 € bis 2.000.000 €: 12 %
Über 2.000.000 €: 13 %

Bei Neubauten wird anstelle der Grunderwerbssteuer die Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben: Der Steuersatz für Wohnungen und Häuser beträgt 10 %.

Die Stempelsteuer beträgt auf den Balearen derzeit 1 % und ist vom Käufer zu entrichten.

Hinzu kommen die Notargebühren (ca. 0,2 bis 0,3 %), die Eintragungsgebühr (ca. 0,2 %) und die Anwaltskosten (ca. 1 %).
Es gibt Ausnahmen von den allgemeinen Regeln für die steuerliche Belastung und Haftung im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien. Beim Kauf einer neuen Immobilie, die von einem Bauträger gebaut wurde, sind 10 % Mehrwertsteuer (VAT) und 1,5 % Stempelsteuer (Impuesto sobre los Actos Jurídicos Documentados) zu zahlen. Beträgt der Kaufpreis jedoch mehr als 2 Mio. EUR, so beträgt dieser Satz ab dem 1. Januar 2023 2 %. Beim Kauf eines Grundstücks von einem Bauträger werden 21 % Mehrwertsteuer und Stempelsteuer fällig.

Die Notargebühren für die Beurkundung, die sich nach dem Kaufpreis richten, sind vom Käufer zu tragen. Er ist auch für die Zahlung der Gebühren für die Eintragung der Immobilie im Grundbuch verantwortlich, die ebenfalls vom Kaufpreis abhängen. Die Grunderwerbsgebühr, die Notargebühren und die Registergebühren müssen innerhalb eines Monats nach der notariellen Beurkundung bezahlt werden. Es wird empfohlen, die Zahlungen über eine Stelle, z. B. das Notariat, abzuwickeln, um Verzögerungen und Fehler zu vermeiden. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Kaufpreis richtet.

Der Verkäufer ist für alle anderen Steuern und Ausgaben verantwortlich, wie z. B. die Kapitalertragssteuer, die Hypothekenlöschungskosten, eine 3% Quellensteuer (falls erforderlich) und die Maklerprovision. Diese Beträge werden bei der notariellen Beurkundung direkt vom Kaufpreis abgezogen.

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien von jemandem kaufen, der nicht im Land ansässig ist, und der Verkäufer der Einkommenssteuer für Nichtansässige unterliegt, müssen Sie 3 % des Verkaufspreises vom Verkäufer einbehalten und diesen Betrag an das Finanzamt abführen. Im Allgemeinen werden diese 3 % bei der Ausstellung der Schecks abgezogen, die der Käufer dem Verkäufer beim Notar bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags übergibt.

Was muss ich wissen, wenn ich in Spanien eine Hypothek beantragen möchte?

Die Bedingungen sind meist etwas anders als in Deutschland. Sie müssen berücksichtigen, dass ein Nichtansässiger von 60 bis zu 80 % des Kaufpreises erhalten kann.

Hypothekensteuern:
Das Hypothekendarlehen muss im Grundbuchamt eingetragen werden. (Seit 2018 muss diese Steuer jedoch von der Bank und nicht mehr vom Käufer der Immobilie gezahlt werden).

Wie hoch ist die Provision beim Kauf einer Immobilie und wer zahlt sie?

Üblicherweise bewegt sich die Provision für einen Immobilienverkauf zwischen 5 und 6 %. Hier in Spanien zahlt der Verkäufer die Provision.

Wie lange dauert es, eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen?

Der Kaufprozess einer Immobilie auf Mallorca kann zwischen 3 und 12 Monaten dauern. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Suche nach der gewünschten Immobilie, dem Erhalt einer NIE, der Formalisierung eines Reservierungsvertrags und gegebenenfalls eines Anzahlungsvertrags mit einer Anzahlung. Wenn eine Finanzierung erforderlich ist, muss ein Hypothekendarlehen beantragt werden, bevor ein öffentliches Kaufvertragsdokument bei einem Notar unterzeichnet wird und die Immobilie im spanischen Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wird.

Wer kümmert sich in meiner Abwesenheit um mein Eigentum?

Wir haben sehr gute Kontakte zu zuverlässigen Hausverwaltern, die sich um Ihre Immobilie kümmern.

Muss ich eine Steuererklärung für Nicht-Residenten abgeben, wenn ich Immobilien in Spanien besitze?

Ja, jeder Immobilieneigentümer ist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn er seine Immobilie nicht vermietet und somit kein Einkommen hat.

Wenn die erworbene Immobilie nicht für irgendeinen Zweck (Vermietung, ständiger Wohnsitz), sondern als Zweit- oder Ferienwohnung des Eigentümers genutzt werden soll, wäre der Eigentümer verpflichtet, jährlich zwischen 1,1 % und 2 % des Katasterwerts der Immobilie als Immobilienertrag zu deklarieren, der mit 19 % besteuert wird, wenn der Eigentümer EU-Bürger ist, oder mit 24 % für alle anderen Steuerzahler.

Wenn beispielsweise der Katasterwert einer Immobilie 1.000.000 Euro beträgt und ein Steuersatz von 1,1 % angewandt wird, muss der Eigentümer ein Einkommen von 11.000 Euro unterstellen, wofür er eine Steuer von 2.640 Euro (24 % für 11.000 Euro) zahlen muss.

Was ist ein Kaufoptionsvertrag?

Es handelt sich um eine auf Mallorca übliche Vereinbarung, die getroffen wird, nachdem man eine geeignete Immobilie gefunden hat. Sie dient dazu, die Verfügbarkeit der Immobilie für einen bestimmten Zeitraum vor dem endgültigen Kauf zu garantieren.

Der Käufer zahlt eine Reservierungsgebühr (ca. 10% des Kaufpreises) an den Verkäufer, um sich die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu sichern.
Die Gebühr wird vom Kaufpreis abgezogen. Kommt der Kauf seitens des Käufers nicht zustande, behält der Verkäufer die Gebühr ein. Andernfalls entschädigt der Verkäufer auch den Käufer mit demselben Betrag.

Welche jährlichen Ausgaben sollte ich bei einer Immobilie auf Mallorca berücksichtigen?

Grundsteuer: Sie basiert auf dem Katasterwert und ist in jeder Gemeinde unterschiedlich hoch.
Einkommenssteuer: Wenn Sie 183 Tage in Spanien verbringen, gelten Sie als Einwohner und unterliegen der spanischen Einkommenssteuer (IRPF). Gebietsfremde müssen ebenfalls jährlich eine Steuererklärung abgeben, auch wenn sie Immobilien nutzen.
Vermögenssteuer: Vermögen (einschließlich Immobilien) auf spanischem Grund und Boden auf den Balearen wird für Gebietsansässige und Gebietsfremde besteuert, wobei es für beide Gruppen staatliche Ausnahmeregelungen und unterschiedliche Steuersätze gibt.
Sonstige Ausgaben: Müllabfuhr, Verwaltungsgebühren der Gemeinschaft, Wartung des Pools, Instandhaltung usw.

Ist für die Renovierung eines Hauses eine Baugenehmigung erforderlich?

Ja, das ist notwendig. Für geringfügige Renovierungen, d. h. solche, die keine strukturellen Elemente betreffen, ist eine kleine Baugenehmigung ausreichend. Für umfangreichere Arbeiten, die die Struktur des Grundstücks betreffen, ist eine große Baugenehmigung erforderlich.

Ab wann gelte ich als Einwohner (Resident) in Spanien?

Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen, gelten Sie als Einwohner.

Steuernummer (N.I.E.)

Um eine Immobilie in Spanien zu besitzen, ist eine Steueridentifikationsnummer (N.I.E.) erforderlich. Diese N.I.E. wird nur einmal vergeben und kann beim spanischen Konsulat oder über eine gestoría (Dienstleistungsunternehmen) beantragt werden. Der Besitz einer N.I.E. bedeutet nicht automatisch, dass man in Spanien steuerlich ansässig ist, aber er ist für jeden Vertrag (z. B. mit Stromversorgern, Telefongesellschaften und Banken) erforderlich. Wenn keine Finanzierung erforderlich ist, kann die N.I.E. zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vor dem Notar beantragt werden.

Spanisches Bankkonto

Wir bieten Unterstützung bei der Eröffnung eines spanischen Bankkontos mit einem deutschsprachigen Vertreter, das für Zahlungen wie Strom, Telefon und Gemeindegebühren erforderlich ist.

Was brauchen Sie beim Notartermin?

- Spanische Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación de Extranjero).
- Reisepass oder Personalausweis
- Eigentumsurkunde (Escritura) der Immobilie
- Nachweis der Zahlung der Grundsteuer (IBI)
- Für Wohnungen: Nachweis über die Zahlung der Gemeinschaftskosten
- Auszug aus dem Grundbuch
- Nachweis über die Zahlung der letzten Rechnungen für Strom, Gas, Wasser usw.
- Der Energieausweis.

Unterschrift der Kaufurkunde beim Notar

Wir unterstützen Sie dabei, den Prozess bis zum Abschluss beim Notar abzuschließen. An diesem Tag wird ein Übersetzer anwesend sein, um Ihnen die Kaufurkunde zu erklären und seine Unterschrift ebenfalls in die Dokumente aufzunehmen. Dies ist der Abschluss des Kaufs, bei dem die Kaufsumme bezahlt wird und Sie die Schlüssel für Ihr neues Eigentum erhalten.

Vorlage des Energiezertifikats

Seit einigen Jahren ist es auch in Spanien erforderlich, diesen Ausweis bei einem Eigentümerwechsel vorzulegen (Energieausweis).

Die Bescheinigung muss bei der Verwaltung registriert worden sein. Dieses Zertifikat wird von einem Architekten erstellt und ist 10 Jahre lang gültig - wir organisieren es für Sie!

Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren
Share by: